Hinweisgeberschutz

Ihre Hinweise sind wichtig

Der Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern ist Hüttenhölscher ein wichtiges Anliegen. Deshalb setzen wir die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) konsequent um.

Das Gesetz dient dem Schutz von Personen, die im beruflichen Kontext Informationen über Verstöße gegen geltendes Recht erlangen und diese melden – etwa Korruption, Datenschutzverletzungen, Umweltverstöße oder andere schwerwiegende Missstände.

Interner Meldekanal

Hüttenhölscher hat eine Meldestelle eingerichtet, über die Hinweise sicher und vertraulich abgegeben werden können. Dies ermöglicht eine schnelle und effektive Bearbeitung, ohne dass Hinweisgeber Repressalien befürchten müssen.

Hinweise können Sie über folgenden Weg einreichen:
Hüttenhölscher-Hinweisgeberschutz-Portal

Vertraulichkeit & Schutz

Alle eingehenden Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Die Identität von Hinweisgebenden und betroffenen Personen wird durch technische und organisatorische Maßnahmen geschützt. Repressalien gegen Hinweisgeber sind gesetzlich verboten und werden von uns nicht geduldet.

Externe Meldestellen

Neben der internen Meldestelle können Sie sich auch an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz wenden, wenn Sie den Hinweis nicht intern melden möchten oder kein angemessenes Vorgehen feststellen.